Notarfachangestellte/r Ausbildung: ein Beruf mit Perspektive

von Dr. Nora Ziegert, Notarin a.D., Geschäftsführerin Notarkasse A.d.ö.R.

 

Die Ausbildung zur bzw. zum Notarfachangestellten wird oft unterschätzt! Dabei bietet sie sowohl eine enge Einbindung in die notarielle Praxis als auch vertiefte Rechtskenntnisse quer durch das BGB und andere zentrale Gesetze: im Immobiliarsachenrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- und Erbrecht.

Wer die Notarfachangestellte-Ausbildung absolviert hat, kann Rechtsuchenden zu zahlreichen Fragen rund um den Hauskauf, die Gründung einer Gesellschaft oder die Gestaltung von Testamenten Rede und Antwort stehen. Diese Mischung aus praktischen Fertigkeiten und theoretischem Wissen macht die Ausbildung zur bzw. zum Notarfachangestellten zu einem menschlich wie fachlich spannenden Karriereweg.

Der Beitrag beleuchtet die Anforderungen an den Beruf, den Ablauf der Ausbildung und die anschließenden Karriereoptionen für Notarfachangestellte.

Notarfachangestellte-Ausbildung: Anforderungen 

Die Vielfalt des notariellen Berufsalltags spiegelt sich auch in den Anforderungen wider, die an eine oder einen Auszubildenden gestellt werden.

Der Notar berät die Rechtsuchenden und entwickelt Lösungen für ihre konkrete Lebenssituation, fertigt Entwürfe von Urkunden und sorgt nach Vornahme der Beurkundung dafür, dass die Erklärungen der Beteiligten gegenüber den zuständigen Gerichten und Behörden auch umgesetzt werden. Kurz: Er lässt die Wünsche der Beteiligten Realität werden, indem er ihre praktischen Ziele juristisch präzise, rechtssicher und eindeutig in einer Urkunde niederlegt. Dank ihrer Eindeutigkeit dient die Urkunde zudem der Beweissicherung und Streitvermeidung.

Diese Aufgaben kann der Notar nicht alleine bewältigen, sondern nur zusammen mit einem Team, insbesondere gemeinsam mit den Notarfachangestellten. Auszubildende sollten daher ein hohes Interesse an juristischen Themen und der Arbeit mit Gesetzestexten mitbringen, um den Notar bei der Beantwortung rechtlicher Fragen unterstützen zu können. Gleichzeitig kommt neben dem rein fachlichen Wissen die sprachliche Fähigkeit zum Tragen, tatsächliche und rechtliche Gestaltungen in eine klar formulierte Urkunde zu überführen.

Ausgangs- und Mittelpunkt der notariellen Berufstätigkeit sind der Mensch und seine Bedürfnisse. Dementsprechend muss ein Auszubildender speziell die für den Umgang mit Beteiligten erforderlichen sozialen Kompetenzen mitbringen:

  • Einfühlungsvermögen in die Situation der Beteiligten,
  • eine schnelle Auffassungsgabe bei der Identifizierung der Kernanliegen und
  • die Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte zu ordnen und Lösungen verständlich zu erläutern,

sind Qualifikationen, die während der Ausbildung zur bzw. zum Notarfachangestellten verlangt und fortgebildet werden.

Die Tätigkeit im Notariat ist Teamarbeit. Wer die Notarfachangestellte-Ausbildung anstrebt, sollte sich also als Teil einer Gemeinschaft begreifen und bereit sein, sich im Hinblick auf die organisatorischen Abläufe im Büro mit dem Notar und den weiteren Mitarbeitern abzustimmen. Teamfähigkeit und Kommunikation sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Sorgfalt sind essenzielle Voraussetzungen für die notarielle Tätigkeit.

Der Beruf des Notarfachangestellten steht grundsätzlich allen offen. Ideal sind die Schulabschlüsse Abitur oder Fachhochschulreife, ein sehr guter Real- oder Mittelschulabschluss ist jedoch ausreichend. Ausschlaggebend für den beruflichen Erfolg sind die fachlichen und zwischenmenschlichen Fähigkeiten sowie die Einsatzbereitschaft am Arbeitsplatz.

 

Ablauf der Notarfachangestellte-Ausbildung

Die Ausbildung zur bzw. zum Notarfachangestellten dauert im Regelfall drei Jahre, kann jedoch auf zwei Jahre verkürzt werden, beispielsweise wenn der Auszubildende ein Abitur, Leistungsnachweise aus einem Studium der Rechtswissenschaft oder ähnliche Qualifikationen vorweist. Die Ausbildung selbst findet primär vor Ort in einem Notariat statt. Der Auszubildende wird von Anfang an in die Praxis eingebunden und schrittweise mit allen im Notariat anfallenden, zunehmend komplexeren Aufgaben betraut. So lernt er nach und nach die unterschiedlichen Rechtsgebiete kennen, erwirbt Know-how in den Bereichen der Fristenverwaltung, des Büromanagements, aber auch des Vollstreckungs- und Kostenrechts und übernimmt nach angemessener Zeit auch schon die Beratung von Mandanten sowie den Entwurf von einzelnen Vertragsklauseln oder ganzen Urkunden.

Unterricht an der Berufsschule ergänzt die praktische Ausbildung. Dort wird das theoretische Grundlagenwissen vermittelt. Idealerweise stehen dem Auszubildenden während seiner Ausbildungszeit nicht nur der Notar selbst, sondern auch fest zugewiesene Mitarbeiter als Mentoren und Ansprechpartner zur Seite.

Am Ende des dritten Lehrjahrs findet die Abschlussprüfung für Notarfachangestellte statt, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Mit Bestehen der Prüfung dürfen sich die Auszubildenden als Notarfachangestellte bezeichnen und besitzen einen ganzen Strauß wertvoller Qualifikationen.

 

Weitere Karriereoptionen für Notarfachangestellte

Das Bestehen der Abschlussprüfung ist nicht zwangsläufig der Endpunkt der beruflichen Ausbildung. Die Notarkasse A.d.ö.R. bietet in ihrem Tätigkeitsbereich (Freistaat Bayern und OLG-Bezirk Zweibrücken in der Pfalz) die Möglichkeit, an die Ausbildung zur bzw. zum Notarfachangestellten die Weiterbildung zum Inspektor im Notardienst anzuschließen. Dies ist für hoch qualifizierte Notarfachangestellte mit einjähriger Berufserfahrung die Gelegenheit, nach Durchlaufen einer zweijährigen Anwärterzeit im Notariat und Bestehen einer finalen Abschlussprüfung in den Dienst der Notarkasse übernommen zu werden.

Als Inspektor im Notardienst ist der Inspektor bei der Notarkasse A.d.ö.R. in einem beamtenähnlichen Beschäftigungsverhältnis angestellt, bleibt jedoch im Notariat vor Ort tätig. Er erhält eine Vergütung nach TV-L mit zusätzlichen Leistungen und Aufstiegsmöglichkeiten und nimmt im Notariat innerhalb des Teams eine Rolle als besonders fachkundiger und leitender Mitarbeiter ein, der mit der Vorbereitung und Abwicklung komplexer rechtlicher Vorgänge betraut wird.

 

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