Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Pflichten und Chancen für Unternehmen
Das am 11. Juni 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat in einer ersten Stufe am 1. Januar 2023 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gilt es zunächst für in Deutschland ansässige Unternehmen mit 3.000 oder mehr inländischen Arbeitnehmern sowie ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz bereits für Firmen ab 1.000 Arbeitnehmern. Kleine und mittelgroße Unternehmen sind indirekt ebenfalls betroffen, da sich die Sorgfaltspflichten der Anwender auch auf deren Zulieferer beziehen.
Ziel des Gesetzes
Mit dem Gesetz werden die Unternehmen dazu verpflichtet, die in §§ 3 bis 10 des Gesetzes festgelegten „menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden“ (§ 3 Abs. 1 Satz 1 LkSG). Unter anderem geht es um
- die Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit,
- angemessenen Lohn und wirksamen Arbeitsschutz sowie
- das Vermeiden von Schädigungen der Umwelt durch Giftstoffe oder Landraub, auch in entlegenen Teilen der Wertschöpfungsketten.
Rechtliche Anforderungen
Das Gesetz enthält umfangreiche Pflichten zur Sorgfalt im Hinblick auf Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens vor deutschen Gerichten und Berichterstattung. Die Anforderungen an das Compliance- und Risikomanagement-System eines Unternehmens steigen deutlich.
Unsicherheiten in der Praxis
In der Praxis stellen sich wichtige Einzelfragen, die noch nicht im Detail geklärt sind: Wann sind z.B. „substantiierte Kenntnis“ eines Risikos oder „Veränderungen der Risikolage“ gegeben, die Pflichten der Sorgfalt auch tiefer in der Lieferkette auslösen? Wann hat das Unternehmen zu einem weit entfernten Risiko „beigetragen“?
Hilfreiche Handbücher und Kommentare zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zahlreiche Fragen, die sich Unternehmen in Bezug auf das Thema stellen, greifen die vorgestellten Handbücher und Kommentare sowie sonstige Fachliteratur auf und tragen zu einer erfolgreichen Umsetzung des LkSG bei. Sie sind Pflichtlektüre für die Anwaltschaft, Unternehmen, Verbände und Gerichte.
Diese Handbücher begleiten die Umsetzung in der Praxis
Diese Kommentare sorgen für Sicherheit im neuen Recht
Online Modul zum LkSG
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Aktuelle Beiträge zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
In unserem beck-aktuell Podcast, Leseproben und weiteren Beiträgen finden Sie weitere aktuelle Informationen das LkSG betreffend.