TTDSG: Die neuen Anforderungen an den Datenschutz
Ausgangslage und Intention des Gesetzgebers
Am 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft getreten. Es führt die bisher im TKG enthaltenen Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes sowie die im TMG enthaltenen Bestimmungen in einem neuen Stammgesetz zusammen. Das TTDSG ist ein Vorgriff auf die auf EU-Ebene noch nicht verfügbare ePrivacy-VO, welche die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen gesetzlich etabliert.
Das TTDSG soll bei der Modernisierung und Vereinheitlichung eines weit verzweigten Rechtsgebiets neue Meilensteine setzen. Angepasst an die DSGVO und aufbauend auf der E-Privacy-Richtlinie (EPRL), greift es auf zahlreiche etablierte Begriffe zurück, nimmt jedoch auch eigene Bestimmungen vor.
Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz des Fernmeldegeheimnisses zu erweitern. Dieses schützt neben dem Inhalt einer Nachricht auch die näheren Umstände der Kommunikation, sog. Meta-Daten über Kommunikationspartner, Standortdaten oder Gerätedaten. Das TTDSG erstreckt die Geltung des Fernmeldegeheimnisses von klassischen Kommunikationsdiensten (Telefonie, SMS) auf internetbasierte Kommunikationsdienste (E-Mail, Messenger, Voice-Over-IP-Telefonie, Videokonferenzsysteme).
Das Gesetz ist nicht nur für Telekommunikations-Unternehmen, sondern für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung relevant, und zwar immer dann, wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in der Endeinrichtung eines Nutzers gespeichert oder darauf zugegriffen wird.
Kommentare zum TTDSG
Folgende Kommentare sind Pflichtlektüre für Datenschutzverantwortliche und alle, die einen praxisnahen Überblick über die Neuerungen und Auswirkungen des Gesetzes suchen.
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