Steueränderungen 2026
Zum 1. Januar 2026 sind zahlreiche Steueränderungen in Kraft getreten, die spürbare Entlastungen für private Haushalte, Familien, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen mit sich bringen. Die aktuellen Steueränderungen betreffen unter anderem den Grundfreibetrag, Energiekosten, die Pendlerpauschale, Elektrofahrzeuge, das Arbeiten im Rentenalter sowie die Umsatzsteuer in der Gastronomie.
Die Steueränderungen 2026 sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das Kaufkraft stärkt, Investitionen fördert und Deutschland zukunftsfähig aufstellen soll. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über alle relevanten Neuerungen.
Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
Mehr steuerfreies Einkommen und stärkere Familienförderung
Ab 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro auf insgesamt 12.348 Euro. Damit bleibt das Existenzminimum weiterhin vollständig steuerfrei. Gleichzeitig wird der Einkommensteuertarif insgesamt angepasst, um zu verhindern, dass inflationsbedingte Gehaltserhöhungen zu einer schleichenden Mehrbelastung führen.
Auch Familien profitieren von den Steueränderungen 2026: Das monatliche Kindergeld erhöht sich um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind. Zusätzlich steigt der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro, was insbesondere bei höheren Einkommen zu weiteren steuerlichen Entlastungen führt.
Sinkende Energiekosten durch steuerliche Entlastungen
Zum Jahresbeginn 2026 werden mehrere Maßnahmen umgesetzt, die Energie spürbar günstiger machen – für Unternehmen ebenso wie für private Haushalte.
Die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz abgesenkt. Davon profitieren über 600.000 Betriebe aus Industrie, Handwerk sowie Land- und Forstwirtschaft. Auch lokal tätige, stromintensive Unternehmen wie Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksbetriebe werden entlastet. Für 2026 sind hierfür Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro eingeplant, ab 2027 jährlich 3 Milliarden Euro.
Zusätzlich reduziert der Bund die Übertragungsnetzentgelte, also die Kosten für die Nutzung der Stromnetze, die über die Stromrechnung weitergegeben werden. Die Finanzierung erfolgt über den Klima- und Transformationsfonds mit 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 sowie 26 Milliarden Euro für die darauffolgenden vier Jahre.
Ein weiterer wichtiger Punkt der aktuellen Steueränderungen ist die vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich entlastet werden.
Einheitliche Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale wird zum 1. Januar 2026 neu geregelt und einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Besonders Berufspendler mit langen Arbeitswegen profitieren deutlich von dieser Änderung.
Die steuerliche Entlastung beläuft sich im Jahr 2026 auf rund 1,1 Milliarden Euro, ab 2027 sogar auf 1,9 Milliarden Euro jährlich. Zudem bleibt die Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringeren Einkommen auch über 2026 hinaus bestehen, da die bisherige Befristung aufgehoben wird.
Verlängerte Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Die Steuerbefreiung für reine Elektroautos wird deutlich ausgeweitet: Auch künftig fällt keine Kraftfahrzeugsteuer an, da die Regelung bis Ende 2035 verlängert wird. Dadurch bleiben E-Autos insbesondere für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen finanziell attraktiv.
Im Jahr 2026 beträgt die steuerliche Entlastung insgesamt 45 Millionen Euro, mit weiter steigender Wirkung in den Folgejahren – bis zu 370 Millionen Euro im Jahr 2030. Gleichzeitig werden gezielte Kaufanreize gesetzt, die die Automobilindustrie stärken und Innovationen fördern.
Steuerfreie Zusatzverdienste durch die neue Aktivrente
Mit der Einführung der Aktivrente wird freiwilliges Weiterarbeiten im Rentenalter steuerlich attraktiver. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben, können künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und richtet sich ausdrücklich nicht an Selbstständige oder Beamtinnen und Beamte. Neben der individuellen finanziellen Entlastung leistet die Aktivrente einen wichtigen Beitrag zur Abmilderung des Fachkräftemangels und sorgt dafür, dass wertvolle Berufserfahrung länger in den Unternehmen erhalten bleibt.
Deutlich reduzierte Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie
Eine der wichtigsten Steueränderungen 2026 betrifft die Gastronomie: Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird zum 1. Januar 2026 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Regelung gilt ausschließlich für Speisen, nicht jedoch für Getränke.
Neben Restaurants profitieren auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel sowie Catering-Anbieter und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, etwa in Kitas, Schulen oder Krankenhäusern. Die jährliche Entlastung für Branche und Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt insgesamt 3,6 Milliarden Euro.
Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche
Auch das ehrenamtliche Engagement wird durch die aktuellen Steueränderungen gezielt gestärkt. Ab 2026 steigt die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich. Gleichzeitig erhöht sich die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr.
Diese Anpassungen sind Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Unterstützung von Vereinen und freiwilligem Engagement und tragen dazu bei, den Einsatz für die Gesellschaft finanziell besser abzusichern.
Verbesserte steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Zur Förderung von Innovationen wird die steuerliche Forschungszulage deutlich ausgeweitet. Ab 2026 steigt der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag von bisher 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro.
Durch die höhere Bemessungsgrundlage und die vereinfachte Ausweitung förderfähiger Aufwendungen werden Investitionen in Forschung und Entwicklung attraktiver gestaltet – insbesondere für forschungsintensive Unternehmen.
Milliardeninvestitionen für Wachstum und Modernisierung
Neben steuerlichen Entlastungen sieht der Bundeshaushalt 2026 Rekordinvestitionen vor. Insgesamt plant der Bund Investitionen in Höhe von 126,7 Milliarden Euro. Davon stammen 48,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie 21,7 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds.
Die Mittel fließen unter anderem in Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung, Wohnungsbau, moderne Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz sowie in die innere und äußere Sicherheit. Ziel ist es, Wachstum, Beschäftigung und Reformen nachhaltig zu stärken und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.
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Stand: Januar 2026
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