Wichtiger Unterschied: Was macht ein Bevollmächtigter? Was ein Betreuer?
Die Unterschiede von Vorsorgebevollmächtigter und Betreuer im Überblick.
Wie wird man Vorsorgebevollmächtigter?
Er wird durch den Vollmachtgeber ausgewählt und erklärt sich zur Übernahme des damit verbundenen Auftrags bereit.
Wie wird man Betreuer?
Er wird durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt, ggf. auf Vorschlag des Betreuten
(durch eine sog. Betreuungsverfügung). Grundsätzlich besteht eine Übernahmepflicht für
ehrenamtliche Betreuer.
Ab wann kann oder muss er handeln?
Wie in der Vollmacht bzw. im Auftragsverhältnis bestimmt; meist, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird.
Ab wann kann oder muss er handeln?
Ab Bestellung durch das Betreuungsgericht.
Wie kann der Vorsorgebevollmächtigte handeln?
Rechtlich nach außen im Rahmen dessen, was im Innenverhältnis vereinbart ist.
Wie kann der Betreuer handeln?
Für die Aufgabenkreise, für die er bestellt worden ist, also z. B. für Vermögenssorge, Gesundheitssorge etc.
Wer kontrolliert Vorsorgebevollmächtigte?
Der – hierzu noch fähige – Vollmachtgeber, andernfalls ein hierzu bestimmter weiterer Bevollmächtigter. Bei erhöhtem Überwachungsbedarf auch ein speziell hierzu gerichtlich eingesetzter „Kontrollbetreuer“; später eventuell die Erben. Für einige Bereiche mit Auswirkungen auf Gesundheit bzw. persönliche Freiheit des Vollmachtgebers braucht auch der Bevollmächtigte
eine gerichtliche Genehmigung.
Wer kontrolliert Betreuer?
Das Betreuungsgericht. Es besteht umfassende Berichts- und Rechnungslegungspflicht, allerdings mit gewissen Erleichterungen für Angehörige als Betreuer.
Wann endet die Vorsorgevollmacht?
Durch Widerruf des Vollmachtgebers, eines hierzu befugten Betreuers oder anderen Bevollmächtigten oder des Erben (sofern die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll).
Wann endet die Betreuung?
Bei Aufhebung der Betreuung, Entlassung durch das Betreuungsgericht oder Tod des
Betreuten.
Aus: Die Vorsorgevollmacht. Was darf der Bevollmächtigte? C.H.BECK
Hilfreiche Hinweise zum Thema Betreuung enthält die Broschüre „Meine Rechte als Betreuer und Betreuter“ von Walter Zimmermann, erschienen im Verlag C.H.BECK.
Meine Rechte als Betreuer und Betreuter
Meine Rechte als Betreuer und Betreuter
Der Ratgeber im Betreuungsfall