Rhetorik für das Plädoyer – Interview mit Prof. Dr. Thomas Lübbig
Guten Tag Herr Professor Lübbig. Wir freuen uns, dass Sie uns für ein Interview für unseren Blog Kanzleiforum zur Verfügung stehen. Kommen wir gleich zu unserer ersten Frage: Ihr Werk „Rhetorik für Plädoyer und forensischen Streit“ widmet sich schwerpunktmäßig der Rhetorik. Wird dieses Thema in der Ausbildung vernachlässigt?
Prof. Dr. Thomas Lübbig: Der Gesetzgeber selbst erklärt Kenntnisse der Rhetorik zu einer Schlüsselqualifikation in der juristischen Ausbildung, ebenso „Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung und Kommunikationsfähigkeit“ (§ 5a Abs.3 Deutsches Richtergesetz). Das haben viele Hochschulen aufgegriffen, nicht nur in Vorlesungs- oder Kursveranstaltungen, sondern auch in praktischen Übungen wie zum Beispiel bei Moot Courts. Trotzdem bleibt Rhetorik ein vergleichsweise neues Fach, das sich hierzulande noch nicht so fest etabliert hat wie z.B. in Frankreich.
Halten Sie Rhetorik für eine Schlüsselkompetenz eines Juristen?
Lübbig: Ich glaube schon, dass es sich lohnt, den Einsatz von Sprachbildern und Metaphern in der Sprache der Juristen, auch der Gerichte, zu studieren. Selbst wann man persönlich vom Sachlichkeitsanspruch geleitet wird und von Rhetorik nicht viel hält oder erwartet, erlaubt einem das Studium dieser Materie, die wertende Sprache von anderen besser zu deuten oder einzuordnen.
Wie kann man diese Kompetenz praktisch einüben? Haben Sie hier eine Idee für unsere Leser, wann man dies auch im Alltag ausprobieren kann?
Lübbig: Das Buch nennt sehr viele Quellen, auch auf Youtube, die man konsultieren kann, um anderen beim Argumentieren und Streiten zuzuhören und zuzusehen. Es gibt also ausreichend Anschauungsmaterial. Ansonsten ist es immer hilfreich, einen mündlichen Auftritt vorher zu proben und sich von anderen darin beraten zu lassen, wie der eigene Vortrag wirkt und ankommt.
Ist Ihr Buch schwerpunktmäßig für Strafverteidiger interessant oder hilft es allen Juristen?
Lübbig: Natürlich hat man auch aufgrund der vielen (amerikanischen) Justizfilme immer das Plädoyer des Strafverteidigers als Musterdomäne für die Beredsamkeit vor Augen. Vor anderen Gerichtszweigen ist das nicht so verbreitet. Aber auch dort verfehlt es den Eindruck nicht, wenn man seinen Standpunkt spontan in zehn Minuten erläutert und sich damit auch voll hinter diese Rechtsmeinung stellt. An dem Goethewort: „Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen“, ist schon etwas dran.
Sie ziehen auch Parallelen zu modernen Methoden wie Framing oder Neurolinguistisches Programmieren (NLP). Können Sie uns hierüber etwas erzählen? Was sind das für neue Methoden? Was bewirken sie in der Praxis?
Lübbig: Framing ist ein importierter Begriff für eine ganz einfache und lang bekannte Sache: Wenn man einer Sachdarstellung eine bestimmte Wertung oder Richtung verleihen will, hilft es, wenn der zentrale Begriff schon mit einer für einen selbst günstigen Wertung behaftet ist und dieser Begriff auch von den anderen Diskursteilnehmern akzeptiert wird. In der Juristensprache finden sich dafür erstaunlich abwertende und unsachliche Beispiele, also rechtliche Vokabeln, die ungeachtet ihres pejorativen Inhaltes jeder verwendet, z.B. räuberischer Aktionär, Markenpirat, Mietnomade, ausufernde Klageindustrie. NLP ist bisher in Deutschland im juristischen Bereich – glücklicherweise – noch wenig bekannt und wird eher im Vertrieb oder Medientraining eingesetzt. In den USA ist das anders, das habe ich in einem kurzen Kapitel einmal zusammengefasst.
Vom Strafprozess abgesehen bleiben vor Gericht häufig nur wenige Minuten Redezeit, um die Beteiligten für die eigene Argumentation zu gewinnen. Haben Sie einen praktischen Tipp für unsere Leser?
Lübbig: Wenn das Gericht deutlich signalisiert, genug gehört zu haben, dann wird man nicht viel Wohlwollen erreichen, wenn man ein längeres Plädoyer quasi erzwingt. Aber häufig ist die Choreographie vor Gericht nicht so eindeutig. Dann hängt es davon ab, was man zu sagen hat und wie man es präsentiert, ob man dafür auch Gehör findet. Gerade wenn das Ergebnis auch aus Sicht des Gerichts noch offen ist, lohnt es sich doch, den eigenen Standpunkt konzis, aber geschlossen darzustellen.
Herr Professor Lübbig, wir danken für das Gespräch!
Plädoyer Beispiel, Musterplädoyer und die richtigen Kunstgriffe für Ihren Prozess-Erfolg
Das Buch "Rhetorik für Plädoyer und forensischen Streit" behandelt unterschiedliche Themen rund ums Plädoyer – nützlich für alle, die ein Plädoyer halten oder sich im juristischen Alltag anderweitig streitig auseinandersetzen müssen. Der Aufbau des Buches ist gut strukturiert, auch ein Plädoyer Beispiel samt Aufbau sind enthalten.
Lübbig
Rhetorik für Plädoyer und forensischen Streit
Rhetorik für Plädoyer und forensischen Streit
Mit Schopenhauer im Gerichtssaal
Der Autor
Rechtsanwalt Professor Dr. Thomas Lübbig ist Partner der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer und arbeitet in den Bereichen EU-Beihilferecht, europäisches und deutsches Kartellrecht sowie zu anderen Fragen des Unionsrechts und tritt regelmäßig vor dem Gericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union als Prozessvertreter auf.