Jurastudium: Karriere im Steuerrecht

Studierende und Referendare der juristischen Ausbildung, deren Prüfungsordnung Steuerrecht nicht als prüfungsrelevantes Fach vorsieht, setzen hier gerne mal auf Lücke. Mit Blick auf die Bedeutung des Steuerrechts im Alltag und der Vielseitigkeit seiner Anwendung erscheint dies eher unklug.

Unser heutiger Gesprächspartner, Professor Weber-Grellet, Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts, bedauert dies sehr und hofft auf ein Umdenken.

 

Im Steuerrecht besteht ein hoher Bedarf an Fach- und Nachwuchskräften, der nicht wirklich gedeckt ist. Sehen auch Sie diese Lücke?

Professor Weber-Grellet: Das ist in der Tat zutreffend. Der hohe Bedarf resultiert aus der Bedeutung des Steuerrechts im realen Leben; jede wirtschaftliche Tätigkeit (als Arbeitnehmer, als Arbeitgeber, als Vermieter, als Erbe) hat steuerrechtliche Konsequenzen, die ggf. eine qualifizierte steuerrechtliche Begleitung und Beratung notwendig machen. Dass der Bedarf nicht gedeckt ist, hat seine Ursache vor allem darin, dass das Steuerrecht nicht Pflichtfach der juristischen Ausbildung ist. Nur ein relativ kleiner Teil der Studierenden entscheidet sich im Schwerpunktbereich des Studiums für das Fach Steuerrecht. Das wiederum hängt damit zusammen, dass das Steuerrecht als eher schwierig und unübersichtlich gilt. Dabei wird aber vernachlässigt, dass das Steuerrecht wegen seiner Vielschichtigkeit (etwa im Bereich des Bilanzsteuerrechts) interessante Einsichten vermitteln und Querverbindungen aufzeigen kann. Vor allem aber bietet es vielfältige Berufsmöglichkeiten, sei es in der Verwaltung, in der Justiz oder als Anwalt. Zudem bietet gerade das Steuerrecht die Möglichkeit der weiteren Spezialisierung.

Eine juristische Qualifikation ist zudem deshalb gefragt, weil viele (qualifizierte) Steuerberater aufgrund ihrer Ausbildung (z.B. wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium, kaufmännische Ausbildung, aus dem gehobenen Dienst der Finanzverwaltung) den juristischen Bereich nicht abdecken können.

Das Steuerrecht bezieht seinen besonderen Reiz aus dem Umstand, dass es mit verschiedenen Rechts- und Wirtschaftsbereichen zu tun hat, als Materie des besonderen Verwaltungsrechts mit Verbindungen zum Zivil-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, zum Verfassungsrecht, zur Betriebswirtschaftslehre, selbst zum Insolvenzrecht und zum Strafrecht. Diese Vielseitigkeit ist es, die den besonderen Reiz des Steuerrechts ausmacht, eine Vielseitigkeit nicht nur während der Ausbildung, sondern auch später im Beruf: Steuerrecht kann in der Verwaltung, in der Justiz, in der Lehre, vor allem aber auch im Bereich der Beratung praktiziert werden. Dem Steuerrechtler stehen aus juristischer Sicht alle Türen offen; besonderes Wissen führt zu interessanter und abwechslungsreicher Arbeit, zu beruf­li­chem Erfolg und zu hoher persönlicher Zufriedenheit.

 

Wäre es da nicht sinnvoll, das Steuerrecht zum Pflichtfach der Juristenausbildung zu machen?

Weber-Grellet: Auf jeden Fall. Das Steuerrecht gehört zum Kernbereich des Rechts. In der Juristenausbildung hat das Steuerrecht noch immer nicht den Stellenwert, dem dieses Rechtsgebiet nach seiner praktischen und auch theoretischen Bedeutung zukommen müsste. Dabei ist das Steuerrecht gerade auch in seiner Vielgestaltigkeit mit seinen Bezügen zum öffentlichen Recht, zum Zivilrecht und auch zum Strafrecht als Ausbildungsmaterie besonders geeignet. Die Justizminister erkennen im Rahmen ihrer Reformvorschläge zwar die hohe Relevanz des Steuerrechts ausdrücklich an, ziehen daraus aber nicht die Konsequenz, dieses Rechtsgebiet in den Pflichtstoff der Juristenausbildung aufzunehmen. Die Folgen des Ausbildungsdefizits zeigen sich vor allem im Berufsfeld der Steuerberatung; obwohl Rechtsanwälte in gleicher Weise wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, wird die Steuerberatung in der Praxis überwiegend von wirtschaftswissenschaftlich ausgebildeten Steuerberatern oder Steuerberatern ohne Hochschulstudium ausgeübt.

 

Welche Voraussetzungen sollte ein Jurist mitbringen, damit er nach dem Studium eine Karriere im Steuerrecht beginnen kann? Was können die Studierenden während ihres Studiums unternehmen, um ihre Chancen entsprechend zu erhöhen?

Weber-Grellet: Hilfreich ist eine möglichst frühzeitige Befassung mit dem Steuerrecht. Das kann durch die Wahl des Schwerpunkts „Steuerrecht“ geschehen, aber etwa auch durch den Besuch von einzelnen Vorlesungen aus dem Bereich des Steuerrechts, der betrieblichen Steuerlehre oder durch eine (Hilfskraft-) Tätigkeit an einem steuerrechtlichen Institut. Während der Referendarausbildung können die einzelnen Wahlstationen im steuerrechtlichen Bereich gewählt werden. Ggf. ist auch an eine Dissertation aus dem Bereich des Steuerrechts zu denken. 

 

Professor Weber-Grellet, wir danken für das Gespräch.

 

Der Autor

Professor Dr. Heinrich Weber-Grellet, Vorsitzender Richter am Bundesfinanhof a.D., Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

 

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