Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht: Zielgerichtet zur großen Reform
Die umfassendste Reform des Betreuungsrechts und Vormundschaftsrechts seit 30 Jahren bringt 2023 wichtige Neuregelungen.
Die lang erwartete Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrecht zielt vor allem auf eine stärkere Autonomie und Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen.
Zudem rückt im Vormundschaftsrecht das Mündel als Rechtssubjekt sowie Träger von Rechten in den Fokus des Interesses.
- Zahlreiche Gesetzesänderungen und Verordnungen, etwa im BGB und SGB, neu: BtOG und VBVG, BtRegV.
- Ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten
- Großer Informationsbedarf insbesondere für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie für Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und -gerichte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verfahrenspflegerinnen und -pfleger, Alten- und Pflegeheime sowie Wohlfahrtsverbände.
Die wichtigsten Änderungen im Blick
- Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten und Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung
- Änderung der §§ 1773 ff BGB zur Modernisierung des Vormundschaftsrechts
- neues Notvertretungsrecht für Ehegatten
Betreuungsrecht-Reform: Unser Toptitel
Weitere Neuerscheinungen
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beck-online. Betreuungsrecht PLUS
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beck-online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht: BeckOGK
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beck-online. Familienrecht PLUS
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Die neue Zeitschrift für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer: BtR – Betreuungsrecht aktuell
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Weitere Kommentare und Handbücher zum reformierten Betreuungsrecht
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Stand: September 2022