Ausbildung Fachkraft für Schutz und Sicherheit/Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Ein Beitrag des Richard Boorberg Verlages und der SecuMedia Verlags-GmbH

 

Die Berufsausbildung zur staatlich anerkannten »Servicekraft für Schutz und Sicherheit« sowie zur »Fachkraft für Schutz und Sicherheit« erfolgt nach den im Jahr 2008 erlassenen Verordnungen (SchSiServAusbV, SchSiAusbV) in einer Ausbildungszeit von zwei bzw. drei Jahren im dualen System.

Das heißt: Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt – in der Berufsschule sowie im jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Damit erlangen die Auszubildenden gleichermaßen Berufserfahrung und berufsfachliche Kompetenz.

Servicekraft/Fachkraft für Schutz und Sicherheit – Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsinhalte sind für die Betriebe in zeitlicher und inhaltlicher Folge im sog. Ausbildungsrahmenplan festgelegt, für die Berufsschulen im »Rahmenlehrplan«.

Dieser Rahmenlehrplan ist in acht bzw. zwölf Lernfelder (LF) gegliedert – je nachdem, ob die »Servicekraft für Schutz und Sicherheit«-Ausbildung oder die umfangreichere »Fachkraft für Schutz und Sicherheit«-Ausbildung angestrebt wird.

Der Rahmenlehrplan umfasst die folgenden Bereiche:

LF 1 Den Ausbildungsbetrieb und seine Leistungen im Tätigkeitsfeld der Sicherheitswirtschaft präsentieren

LF 2 Kunden und Mitarbeiter über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Berufstätigkeit in der Sicherheitswirtschaft informieren

LF 3 Bei der Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr mitwirken

LF 4 Aufgabenbezogene Schutz- und Sicherheitsvorschriften beachten und Maßnahmen durchführen

LF 5 Rechtsverstöße und Gefährdungssituationen erkennen und bewerten

LF 6 Mit Kunden und Mitarbeitern berufsspezifisch kommunizieren und kooperieren

LF 7 Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel anwenden

LF 8 Menschen, Objekte und Werte sichern und schützen

LF 9 Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren (nur FK)

LF 10 Geschäftsprozesse in der Sicherheitsbranche erfolgsorientiert steuern (nur FK)

LF 11 Sicherheitsdienstleistungen anbieten (nur FK)

LF 12 Sicherheitsrisiken im Kundenauftrag analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr planen, durchführen und bewerten (nur FK)

 

Aufgaben des Ausbildungsbetriebs

Der Ausbildungsbetrieb vermittelt während der praktischen Ausbildung u.a. berufsfachliche Kompetenz in den folgenden Aufgabengebieten:

  • Schutz von materiellen Gütern (Objektschutz, Anlagenschutz, Warensicherung)
  • Schutz von immateriellen Gütern (Informationsschutz, Datensicherung)
  • Schutz von Personen (Veranstaltungsschutz, Arbeitsschutz, Umweltschutz)
  • Verkehrsdienste (Tätigkeiten im öffentlichen Personenverkehr ÖPV, innerbetrieblicher Verkehrsdienst, Sicherungsmaßnahmen im tatsächlich-öffentlichen Verkehrsbereich)

 

Zu erlangende Handlungskompetenzen

Die berufliche Handlungskompetenz, wie sie während der Ausbildung zur Service- bzw. Fachkraft für Schutz und Sicherheit vor allem in der Berufsschule vermittelt wird, setzt sich aus den folgenden Dimensionen zusammen:

  • Fachkompetenz – die Fähigkeit, berufsbezogene Aufgaben fach- und situationsgerecht auf der Basis theoretischer Grundlagen bearbeiten zu können;
  • Sozialkompetenz – die Eigenschaften, das Verhalten sowie die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich mit anderen handlungsorientiert auseinanderzusetzen, im Team zu arbeiten und Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, aber auch Mitverantwortung, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Toleranz und Kritikfähigkeit;
  • Methoden- und Lernkompetenz – die Fähigkeit, erlernte Fähigkeiten und Erfahrungen auf ähnliche Situationen im beruflichen Umfeld zu übertragen und sich schnell und sicher Neues anzueignen, insbesondere Informationsbeschaffung, Planungsfähigkeit, Problemlösungsfähigkeit, Lernmethoden, fachgerechte Arbeitsweise sowie die Weitergabe von Wissen;
  • berufsfachliche Kompetenz – grundlegendes Wissen und Können sowie die Fähigkeit der Auszubildenden, berufliche Situationen und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen;
  • Projektkompetenz – eine überfachliche Kompetenz, die sich beim Umgang mit Lernsituationen und bei der Entwicklung von Lösungsstrategien zur Bearbeitung von Projekten innerhalb des berufsfachlichen Bereichs zeigt. Mit der Projektkompetenz können Einsatzabläufe, Produkte und Präsentationen, wie sie beispielsweise innerhalb eines dienstlichen Ablaufes entstehen, dargestellt, geplant, durchgeführt und bewertet werden.

 

Rahmenlehrplan der Berufsschule

In ihrer Ausbildung zur »Servicekraft für Schutz und Sicherheit« bzw. zur »Fachkraft für Schutz und Sicherheit« lernen die Auszubildenden in der Berufsschule anhand der Lernfelder, eine Aufgabenstellung aus ihrem zukünftigen beruflichen Handlungsfeld selbstständig zu erfassen, sich mit ihr auseinanderzusetzen und eigenständig oder im Team passende Lösungsstrategien zu entwickeln. Zu diesem Zweck nutzen sie alle ihnen zur Verfügung stehenden technischen und personellen Möglichkeiten.

 

Abschlussprüfung

Die zweijährige Berufsausbildung zur »Servicekraft für Schutz und Sicherheit« endet mit einer Abschlussprüfung, die feststellen soll, ob der oder die Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Sie besteht aus den Prüfungsbereichen

  • »Situationsgerechtes Verhalten und Handeln« (20 %),
  • »Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste« (30 %),
  • »Wirtschafts- und Sozialkunde« (10 %) sowie
  • »Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen« (40 %).

Die Abschlussprüfung der dreijährigen Berufsausbildung zur »Fachkraft für Schutz und Sicherheit« besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil (40 %) findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus den Prüfungsbereichen »Situationsgerechtes Verhalten und Handeln« sowie »Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste«. Der zweite Teil (60 %) findet am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt und besteht aus den Prüfungsbereichen »Wirtschafts- und Sozialkunde«, »Konzepte für Schutz und Sicherheit« sowie »Sicherheitsorientiertes Kundengespräch«.

 

Fachkraft für Schutz und Sicherheit – Voraussetzungen zur Meister-Fortbildung

Bei erfolgreichem Bestehen der Ausbildung zur »Fachkraft für Schutz und Sicherheit« und mit der entsprechenden Berufserfahrung ist die Fortbildung zum »Meister für Schutz und Sicherheit«, dem höchsten Berufsabschluss in der Sicherheitsbranche in Deutschland, möglich.

 

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